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Wettbewerb

Wettbewerb für ein Wissenschafts-Forschungsstipendien
der Anneliese und Mieczysław Koćwin’s Stiftung
für das Jahr 2021



Der Stiftungsrat  der Anneliese und Mieczysław Koćwin’s Stiftung eröffnet mit dem Tag des 15.05.2021 den Wettbewerb für Wissenschafts-forschungsstipendien im Bereich der Medizin-und Humanwissenschaft.
Der Wettbewerb richtet sich an Personen, die studieren oder Doktorarbeit an einer Hochschule oder in einem Wissenschaftsinstitut vorbereiten und den Magister oder Doktortitel erwerben möchten wie auch an wissenschaftliche Mitarbeiter.
 
Zum Wettbewerb wurden vom Rat der Stiftung Forschungsprojekte gewählt, die aktuelle Sozialproblematik betreffen, d.h. Gesundheitsfürsorge sowie historische Erinnerung

[1] Der Bereich der Medizinwissenschaft und Gesundheitswissenschaft

Der Kampf gegen die Pandemie COVID-19 stellt gewältige Aufgaben vor der Welt  und  verändert das, was außergewöhnlich in normalen Zustand. Laut der Organisation Für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  hat die derzeitige Pandemie die internationale Öffentlichkeit mobilisiert und beispiellos die Forschungen sowie die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von SARS-Coronavirus 2019 (COVID-19) beschleunigt. Zu der Ansteckungsrisikogruppe SARS-Cov-2 gehören Personen, die unter Herz-Kreislaufproblemen leiden und gerade diese Gruppe ist mit hoher Sterblichkeit beim Verlauf der COVID-19-Krankheit belastet. Angesichts der Tatsache, dass die Herz-Kreislaufkrankheiten und vor allem die koronare Herzkrankheit, sind weiterhin die ersten Todesursachen in Polen und der seit über einem Jahr dauernden Pandemie COVID-19, und die Initiative OWGir unterstützend – hat die der Anneliese und Mieczysław Koćwin’s Stiftung Maßnahmen unternommen zwecks der Lieferung von neuen Informationen zum Thema des Zusammenhangs der Krankheit COVID 19 mit den Herz-Kreislaufkrankheiten und beschloss finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von wissenschaftlichen Studien in diesem Bereich zu leisten.


[2] Der Bereich der Humanwissenschaften


Thema des Wettbewerbs ist ein Forschungsprojekt unter dem Titel „ Vor dem Vergessen retten“ und hat als Ziel die Entwicklung einer einmaligen Quellenressource, d.h. Zusammenfassen von Archivdaten (Quellen) sowie anderer Unterlagen (Presseveröffentlichungen), die primäre (fundamentale) Bedeutung für zukünftige wissenschaftliche Forschungen haben sollten.
Der Zeitablauf verursacht, dass für die Gestaltung der bürgerlichen Verhaltensweise nächster Generationen notwendig ist die Lebensläufe von, für die Gesellschaft wohlverdienten Persönlichkeiten kennen zu lernen, die großen Einfluss auf das kulturelle, politische und öffentlich-politische Leben hatten. Vorbildliche Muster zu verewigen, wichtige für das Kulturerbe Polens, die ihrem Schutz dienen, der Verbreitung sowie Einbeziehung in die lebendige Kulturnationaltradition.


Forschungsaufgabe wird die Systematisierung, Deskription und die Beurteilung der Entwicklung der Beziehungen zwischen Polen und der Schweiz während des II. Weltkriegs und danach. Realisiert auf Grund der Lebenserfahrungen der in dieser Zeit internierten Soldaten, von denen einige nach der Internierung im Exil in diesem Land geblieben sind. Ziel dabei ist, auf konkretem Beispiel gewählter Personen, den tatsächlichen polnischen Beitrag zum kulturellen und gesellschafts-wirtschaftlichen Leben der Schweiz zu verwirklichen als Dank für die von den schweizerischen Behörden ihnen geleistete Hilfe, sowie Großzügigkeit, Freundlichkeit und Herzlichkeit die die lokale Bevölkerung den internierten Soldaten entgegenbrachte.

Die Durchführung vorgenommener Forschungsaufgabe leitet die Stiftung mit Forschungen ein, die  die   interdisziplinäre Bearbeitung  von  der Biographie und des Lebensverlaufs von Kpt. Dipl. Ing. Mieczysław Koćwin zum Ausdruck bringt, der am 28.März 1913 in Kielce geboren wurde und am 26. Oktober 1986 in Bottmingen -Schweiz verstorben war.

Absolvent der Hochfähnrichschule der Artillerie in  Toruń (1935 r.), Offizier des 7. Leichtartillerieregiments in Częstochowa sowie des 1. Pferdeartilleriegeschwaders in Warszawa. Teilnehmer des Feldzungs 1939 in Polen , kämpfte im 5. Regiment der schweren Artillerie (5PAC), sowie französischer Kampagne als Verbindungsoffizier des 202 Modlinregiment der schweren Artillerie. Nach der Kapitulation Frankreichs interniert samt dieses Regiments und der 2. Division der Wanderschützen in der Schweiz.

Ausgezeichnet mit dem Tapferkeitskreuz und  Croix de Guerre (französischer Militärkriegskreuz). Absolvent der Technischen Hochschule (ETH) in Zürich. Vorstandsvorsitzender des  Verbands Polnischer Kombattanten in der Schweiz.

Die im Rahmen des Stipendiums realisierten Forschungsaufgaben betreffen das Sammeln von Quellen um in der Zukunft die Biographie zu bearbeiten, die zwei Lebensabschnitte von Mieczysław Koćwin betreffen:

Mieczysław Koćwin veröffentlicht wurden, d.h. die Zeit, als er im Exil in der Schweiz lebte und ihre Staatsangehörigkeit erhielt. Zu dem Wettbewerb [im Bereich der Humanwissenschaften] für bestimmte Forschungsprojekte können Bewerber antreten, die den Doktortitel haben oder ihre Doktorarbeit im Laufe haben in solchen Bereichen, wie Geschichte, Soziologie oder Politologie, die Erfahrung in Dokumentationsarbeit, Veröffentlichung, Übersetzung und Bibliographie haben, die die Grundlage für weitere Forschung wäre. Außerdem sollen sie über wissenschaftliches Schaffen verfügen, das die Fähigkeiten bestätigt, die Archivdokumente abfragen zu können sowie Sammeln von Massenmedienangaben , die mit drei Veröffentlichungen, darunter mindestens eine auf Deutsch, bestätigt wurden.

Stipendiaten oder Stipendiatinnen können nur natürliche Personen sein, die das 21. Lebensjahr und nicht das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Vergabe des Stipendiums vollendet haben.

Das Stipendium in Höhe maximal von 1200 CHF (pro Monat) wird im Rahmen eines Wettbewerbs für die Durchführung eines Wissenschafts- und Forschungsprojekts vergeben. Die Förderdauer, innerhalb derer das Stipendium vergeben und ausgezahlt wird, beträgt maximal 12 (zwölf) Monate.

Die Stipendien werden vom Stiftungsrat entsprechend den Satzungszwecken der Stiftung im Wettbewerb vergeben, dessen Verlauf das Reglement zur Vergabe von Wissenschafts- und Forschungsstipendien der Anneliese und Mieczyslaw Kocwin Stiftung geltend ab 29.12.2020 regelt.

ANTRAG AUF EIN STIPENDIUM

Die Teilnahmebedingung am Wettbewerb ist die Ausfüllung des Antrags auf ein Stipendium durch die Bewerber, die die Voraussetzungen der Teilnahme am Wettbewerb erfüllen.

Den Antrag auf das Stipendium finden Sie hier

Der Antrags auf das Stipendium muss innerhalb von 90 Tagen ab 15. 05. 2021 in folgender Form eingereicht werden:

Die Bewerber senden den ausgefüllten Antrag auf ein Stipendium  zusammen mit den erforderlichen Anlagen in Form per Post an die Adresse: die Anneliese und Mieczyslaw Kocwin Stiftung c/o Herr Jaroslaw Andrzej Horzemski, Ettingerstrasse 32, 4106 Therwill, Schweiz und gleichzeitig einer E-Mail Nachricht, die den eingescannten Antrag zusammen mit den Anlagen beinhaltet an die E-Mail-Adresse des Empfängers der Unterlagen, d.h. die Anneliese und Mieczyslaw Kocwin Stiftung:

kocwin.foundation@gmail.com

Anträge, die nach dem Ablauf der Eingangsfrist eingereicht werden, sowie unvollständige oder nicht unterzeichnete Anträge bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung der Anträge im Rahmen des Wettbewerbs erfolgt durch die Wettbewerbskommission. Sie besteht aus zwei Vertretern des Stiftungsrates und einem Berater der Stiftung, der das Polnische Sozial- und Kulturzentrum in London (Polish Social and Cultural Association) vertritt und einem Mitglied, der die wissenschaftliche Gemeinschaft vertritt.
Der Verwalter personenbezogener Daten der Antragsteller ist die Anneliese und Mieczyslaw Kocwin Stiftung. Der Kontakt zum Verwalter ist über die E-Mail-Adresse kocwin.foundation@gmail.com möglich.

Personenbezogene Daten werden verarbeitet, um die gesetzlichen Aufgaben der Stiftung wahrzunehmen. Verarbeitet werden die Daten, die aus dem Antrag für das Stipendium und aus den beigefügten Unterlagen stammen. Empfänger der personenbezogenen Daten der Antragsteller sind nur diejenigen Rechtsträger, die aufgrund der Gesetze befugt sind personenbezogene Daten zu erhalten, sowie zugelassene Mitarbeiter der Stiftung oder Anbieter von technischen und organisatorischen Dienstleistung für die Stiftung. Die personenbezogene Daten der Antragsteller werden bis zur Einlegung des Widerspruchs oder bis zum Erlöschen der Ablagepflicht aufbewahrt.

Die Antragsteller haben das Recht: den Zugang zu personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht auf ihre Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten und das Recht zur Einreichung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

Gleichzeitig versichert die Stiftung, dass die Antragsteller keinen automatisierten Entscheidungen unterliegen und die Daten der Antragsteller einem Profiling nicht unterliegen werden.
 


Auszug aus den Bestimmungen des
Reglements zur Vergabe von
Wissenschafts- und Forschungsstipendien
der „Anneliese und Mieczyslaw Kocwin Stiftung”
geltend ab 29. 12. 2020



Art. 3. Grundsätze der Teilnahme am Wettbewerb

  1. Stipendien werden zur Finanzierung wissenschaftlicher Forschungsprojekte im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben. Gefördert werden Projekte, die  nach den Grundsätzen der wissenschaftlichen Methodenlehre in ausgewählten Wissenschaftsbereichen in der Schweiz, an schweizer Universitäten, Hochschulen oder Forschungsinstitute durchgeführt  werden. 
  2. Stipendiaten oder Stipendiatinnen können nur natürliche Personen sein, die das 21. Lebensjahr und nicht das 40j. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Vergabe des Stipendiums vollendet haben.
  3. Im Falle der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen  wird die Veröffentlichung der Projektergebnissen in einer der Sprachen zugelassen: Polnisch und Englisch oder  Deutsch.
  4. Ein Stipendium kann einem Stipendiaten nur einmalig vergeben werden. Das Stipendium wird für den Aufenthalt in der Schweiz während des Zeitraums der Durchführung des Wissenschafts- und Forschungsprojekts vergeben.
  5. Die Förderdauer, in deren Rahmen das Stipendium vergeben und ausgezahlt wird, beträgt maximal 12 (zwölf) Monate. Der Beginn ist der Abschluss des Stipendiumvertrags.


Art. 4. Der Wettbewerb um Wissenschafts- und Forschungsstipendien

1. Der  Wettbewerb um Wissenschafts- und Forschungsstipendien, im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, besteht aus drei Etappen. In der ersten Etappe erfolgt die Annahme der Bewerber, in der zweiten Etappe – die Auswahl der Finalisten, in der dritten Etappe werden ein Stipendiat oder mehrere Stipendiaten ausgewählt.
2.  Erste Etappe - die Annahme von Bewerbern


a) Die erste Etappe eröffnet die Ausschreibung über den Beginn der Annahme von Bewerbern zum Wettbewerb, im Folgenden „Bewerber” genannt. Die Ausschreibung über den Wettbewerb verläuft gemäß der gewohnheitsmäßig in der Wissenschaft angenommen Art und Weise und durch die zugänglichen Medien, insbesondere durch Internet, sowie auf der Internetseite der Stiftung.  
b) Die Bewerber, die die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb erfüllen, können innerhalb von 90 Tagen nach dem in der Ausschreibung über den Wettbewerb festgesetzten Zeitpunkt einen Antrag auf Stipendium, im Folgenden „Antrag“ genannt, stellen. Die Bewerber senden den ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen in traditioneller Form (Ausdruck gesendet per Post) an die in der Ausschreibung über den Wettbewerb angegebene Adresse. Gleichzeitig haben die Bewerber eine E-Mail-Nachricht mit eingescannten Antrag und den Anlagen zu senden. Die E-Mail-Adresse des Empfängers der Unterlagen wird auf der Internetseite der Stiftung und in der Ausschreibung über den Wettbewerb angegeben. Anträge, welche nach dem Ablauf dieser Eingangsfrist eingehen, können unberücksichtigt gelassen werden. Der Poststempel wahrt die Frist.
c) Im ersten Teil des Antrags sind anzugeben:
- die Angaben des Antragstellers – Bewerbers;
- seine Ausbildung;
- das wissenschaftliche Fachgebiet;
- gegebenenfalls – die Arbeitsstelle.
Im zweiten Teil des Antrags ist die Beschreibung des Wissenschafts- und Forschungsprojekts anzugeben. Das Antragsformular ist Anlage zum Reglement.

d) Zum Antrag sind beizufügen:
- der Lebenslauf des Bewerbers;
- die Bescheinigung des wissenschaftlichen Betreuers;
- gegebenenfalls die Liste der wichtigsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die den wissenschaftlichen Ertrag des Bewerbers widerspiegeln.
Die Bewerber stimmen der Bearbeitung ihrer persönlichen Angaben durch die Stiftung  zum Zwecken der Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs zu.  

e) Jeder Bewerber kann im jeweiligen Wettbewerb nur einen Antrag mit einem Projekt stellen. Doppelförderung des Projekts durch die Stiftung und durch eine andere Förderungsquelle ist ausgeschlossen.

3. Zweite Etappe – die Auswahl der Finalisten


a) Binnen von acht Wochen nach dem Ablauf der Eingangsfrist zum Wettbewerb bewertet die Kommission die Anträge. Die Anträge werden gemäß den Richtlinien der Stipendienvergabe, festgesetzt im vorliegenden Reglement, und nach den Satzungszwecken der Stiftung, bewertet. Aus den eingegangenen Anträgen erarbeiten die Mitglieder der Kommission eine Liste der Bewerber, die zur weiteren Etappe des Wettbewerbs ausgewählt werden, im Folgenden „Finalisten” genannt.  
b) Die Mitglieder der Kommission senden die Liste der Finalisten an den Stiftungsrat.  


4. Dritte Etappe – die Auswahl von Stipendiaten


a) Binnen von vier Wochen nach Zugang der Liste der Finalisten wählt der Stiftungsrat einen oder mehrere Stipendiaten aus den Finalisten. Vorbehalten bliebt die Möglichkeit eines Qualifikationsgesprächs.
b) Die Entscheidung über die Vergabe von Stipendien wird durch einfachen Mehrheitsbeschluss gefasst.  Über die Abstimmung im Stiftungsrat und deren Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt, welches durch die Mitglieder des Stiftungsrates sowie den Protokollführer zu unterschrieben ist.
c) Der Stiftungsrat benachrichtigt in traditioneller Form (per Post) und per E-Mail-Nachricht die Stipendiaten über die Vergabe der Stipendien. Die Liste der Stipendiaten wird veröffentlicht, darunter auf der Internetseite der Stiftung.
d) Die Finalisten, deren Anträge nicht bewilligt wurden, erhalten eine E-Mail-Nachricht. Sie können an zukünftigen Wettbewerben teilnehmen.

Art. 5. Wissenschafts- und Forschungsstipendien

  1. Der Stiftungsrat entscheidet durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss über die Anzahl, Höhe und Dauer der Stipendien im jeweiligen Wettbewerb. Der Beschluss des Stiftungsrates ist die Grundlage zur Ausschreibung über den Beginn der Annahme von Bewerbern zum Wettbewerb.

  2. Die Stipendien werden den Stipendiaten aus den Mitteln der Stiftung ausgezahlt. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt aufgrund eines Stipendiumvertrags. Dieser wird  zwischen dem Stiftungsrat und den Stipendiaten geschlossen. Im Stipendiumvertrag verpflichtet sich der Stipendiat das geförderte Wissenschafts- und Forschungsprojekt durchzuführen. Im Stipendiumvertrag sind ferner insbesondere zu regeln: die Einzelheiten der Durchführung des Wissenschafts- und Forschungsprojekts und die Grundsätze der Auszahlung und der Abrechnung des Stipendiums.  
  3. Das  geförderte Projekt soll in der Regel spätestens zwei Jahre nach Beginn des Stipendiumbezugs abgeschlossen sein. Nach Abschluss des Projekts hat der Stipendiat der Kommission einen Bericht vorzulegen. Die Frist hierfür wird in den Stipendiumvertrag festgelegt. Das Formular des Berichts ist Anlage zum Reglement. Im Falle einer Veröffentlichung der Projektergebnisse sind die Stipendiaten verpflichtet, die Information über die Förderungsquelle seitens der Stiftung anzugeben.
  4. Sollte ein Stipendiat sein gefördertes Projekt nicht fristgerecht abschließen können, ist er verpflichtet einen Antrag auf Verlängerung des Projekts bei der Kommission einzulegen, in dem über die Ursachen der Verspätung zu informieren ist. Die Einreichungsfrist für den gegebenen Antrag wird im Stipendiumvertrag bestimmt. Das Antragsformular ist Anlage zum Reglement. Die Kommission entscheidet über die Bewilligung der Verlängerung der Projektdurchführung aufgrund des Antrags und der Erläuterungen des Stipendiaten betreffend der Verspätungsgründen. Im Falle der Nichtbewilligung einer Verlängerung der Projektdurchführung leitet die Kommission den Antrag des Stipendiaten zur endgültigen Entscheidung über die Bewilligung der Verlängerung der Projektdurchführung dem Stiftungsrat weiter.
  5. Sollte ein Stipendiat sein gefördertes Projekt nach Ablauf der verlängerten Frist nicht durchgeführt haben, kann der Stiftungsrat den Stipendiaten zur teilweisen oder in besonders schwerwiegenden Fällen zur vollständigen Rückerstattung des Stipendiums gemäß den Bestimmungen des Stipendiumvertrags auffordern.






     

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